{"id":9746,"date":"2026-03-07T09:56:44","date_gmt":"2026-03-07T09:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/?page_id=9746"},"modified":"2026-03-29T12:38:50","modified_gmt":"2026-03-29T12:38:50","slug":"scheinselbstaendigkeit-vermeiden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/scheinselbstaendigkeit-vermeiden\/","title":{"rendered":"Besch\u00e4ftigung von Subunternehmern: Wie Sie Scheinselbstst\u00e4ndigkeit vermeiden"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_custom\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><article>Auftraggeber, die Subunternehmer auf Werkvertragsbasis oder externe Dienstleister einsetzen, sollten eine sogenannte Scheinselbstst\u00e4ndigkeit unbedingt vermeiden. H\u00e4ufig kommt es vor, dass Betriebe f\u00fcr die Ausf\u00fchrung bestimmter T\u00e4tigkeiten statt eigenem Personal eine Fremdfirma als Subunternehmer beauftragen. Dabei ist es wichtig, dass Auftraggeber die Zusammenarbeit von Beginn an so gestalten, dass eine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit ausgeschlossen ist.<\/p>\n<h2>Wie wird Scheinselbstst\u00e4ndigkeit definiert?<\/h2>\n<p>Von Scheinselbstst\u00e4ndigkeit spricht man, wenn sich ein Vertragsverh\u00e4ltnis mit einem vermeintlich selbstst\u00e4ndigen Auftragnehmer in der Realit\u00e4t als<span>\u00a0<\/span><strong>abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung<\/strong><span>\u00a0<\/span>entpuppt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die konkrete Art und Weise der tats\u00e4chlichen Zusammenarbeit in der Gesamtbetrachtung die Merkmale einer abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebliches Kriterium f\u00fcr die Abgrenzung zwischen Selbstst\u00e4ndigkeit und Scheinselbstst\u00e4ndigkeit ist die<span>\u00a0<\/span><strong>tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung der Zusammenarbeit<\/strong>. Um zu beurteilen, ob Selbstst\u00e4ndigkeit oder Scheinselbstst\u00e4ndigkeit vorliegt, muss die T\u00e4tigkeit in ihrer Gesamtheit bewertet werden.<\/p>\n<div><strong>Wichtig:<\/strong><span>\u00a0<\/span>Ergeben sich gen\u00fcgend Anhaltspunkte f\u00fcr eine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit, ist die vertragliche Bezeichnung als selbstst\u00e4ndliche Zusammenarbeit nicht ausschlaggebend. Enth\u00e4lt die tats\u00e4chliche Zusammenarbeit gen\u00fcgend Merkmale einer Scheinselbstst\u00e4ndigkeit, kann sich der Auftraggeber also nicht darauf berufen, dass vertraglich eine selbstst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung der Arbeiten vereinbart wurde.<\/div>\n<h2>Kriterien: Selbstst\u00e4ndig vs. scheinselbstst\u00e4ndig<\/h2>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<th>\u2705 Kriterien der selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit<\/th>\n<th>\u26a0\ufe0f Merkmale der Scheinselbstst\u00e4ndigkeit<\/th>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftragnehmer ist gegen\u00fcber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden<\/td>\n<td>Vollst\u00e4ndige Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftraggeber gibt keine festen Arbeitszeiten vor<\/td>\n<td>Dauerhafte T\u00e4tigkeit nur f\u00fcr einen Auftraggeber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftragnehmer ist nicht oder kaum in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingebunden<\/td>\n<td>Weisungsgebundenheit gegen\u00fcber dem Auftraggeber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftragnehmer arbeitet auch f\u00fcr andere Auftraggeber<\/td>\n<td>Vorgabe einer konkreten Arbeitszeit durch den Auftraggeber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftragnehmer tritt nach au\u00dfen als selbstst\u00e4ndiger Unternehmer auf<\/td>\n<td>Der Auftragnehmer tr\u00e4gt Arbeitskleidung des Auftraggebers<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Der Auftragnehmer tr\u00e4gt ein eigenes unternehmerisches Risiko<\/td>\n<td>Der Auftragnehmer tritt nach au\u00dfen nicht als eigenst\u00e4ndige Firma auf<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td>Der Auftragnehmer tr\u00e4gt kein eigenes unternehmerisches Risiko<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Beide Kriterien-Listen sind nicht als abschlie\u00dfend zu betrachten \u2013 es k\u00f6nnen weitere Merkmale dazukommen. Eine T\u00e4tigkeit ist als selbstst\u00e4ndig oder scheinselbstst\u00e4ndig zu werten, wenn sich dies aus einer<span>\u00a0<\/span><strong>Gesamtbetrachtung der Kriterien<\/strong><span>\u00a0<\/span>ergibt.<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfung mittels Statusfeststellungsverfahren m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Um zu pr\u00fcfen, ob es sich bei einer Besch\u00e4ftigung um eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit oder um eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung handelt, besteht die M\u00f6glichkeit, ein sogenanntes<span>\u00a0<\/span><strong>Statusfeststellungsverfahren<\/strong><span>\u00a0<\/span>bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in die Wege zu leiten. In diesem Verfahren wird der sozialversicherungsrechtliche Status gekl\u00e4rt. Wenn Auftraggeber oder Auftragnehmer mit dem Bescheid, der im Statusfeststellungsverfahren erfolgt, nicht einverstanden sind, besteht die M\u00f6glichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen.<\/p>\n<h2>Was sind Folgen einer Scheinselbstst\u00e4ndigkeit?<\/h2>\n<p>Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich bei dem Auftragnehmer nicht um einen \u201eechten&#8220; Selbstst\u00e4ndigen, sondern um einen Scheinselbstst\u00e4ndigen handelt, dann ist der vermeintlich selbstst\u00e4ndige Auftragnehmer als<span>\u00a0<\/span><strong>abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigter<\/strong><span>\u00a0<\/span>des Auftraggebers einzustufen und wird<span>\u00a0<\/span><strong>sozialversicherungspflichtig<\/strong>. Dem Auftraggeber drohen somit hohe Nachzahlungen in der Sozialversicherung. Eine vors\u00e4tzliche Nichtabf\u00fchrung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen ist sogar gem\u00e4\u00df<span>\u00a0<\/span><strong>\u00a7 266a StGB strafbar<\/strong>.<\/p>\n<p>Von der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung getrennt ist zu beurteilen, ob eine scheinselbstst\u00e4ndige Person auch Arbeitnehmerrechte wie zum Beispiel bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder K\u00fcndigungsschutz beanspruchen kann. Im Zweifel m\u00fcssen die Gerichte dar\u00fcber entscheiden.<\/p>\n<h2>Checkliste: Wie kann man Scheinselbstst\u00e4ndigkeit von Anfang an vermeiden?<\/h2>\n<p>Wer f\u00fcr bestimmte T\u00e4tigkeiten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einsetzt, sollte von Beginn an darauf achten und die Zusammenarbeit so gestalten, dass es sich dabei um eine \u201eechte&#8220; Selbstst\u00e4ndigkeit handelt.<\/p>\n<p><strong>Auftraggeber sollten dem Auftragnehmer NICHT vorgeben:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Keine festen Arbeitszeiten vorgeben<\/li>\n<li>Keinen festen Arbeitsplatz im Betrieb zuweisen<\/li>\n<li>Kein monatliches Festgehalt zahlen \u2013 sondern entsprechend seiner Dienst- oder Werkleistung verg\u00fcten<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Auftraggeber sollten Auftragnehmer au\u00dferdem NICHT dazu verpflichten:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Dass er s\u00e4mtliche Weisungen des Auftraggebers befolgen muss<\/li>\n<li>Dass er nur f\u00fcr einen Auftraggeber t\u00e4tig werden darf<\/li>\n<li>Dass er seine T\u00e4tigkeit in Firmenkleidung des Auftraggebers aus\u00fcben muss<\/li>\n<\/ul>\n<p>Generell sollten Auftraggeber darauf achten, dass der Auftragnehmer nicht wie ein Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingebunden ist und dass er nicht nach au\u00dfen wie ein Mitarbeiter des Auftraggebers auftritt.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Stellt sich die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer als Scheinselbstst\u00e4ndigkeit heraus, kann sich der Auftraggeber nicht darauf berufen, dass im Subunternehmervertrag eine selbstst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung der Arbeiten vereinbart wurde. Entscheidend ist, ob die tats\u00e4chliche Zusammenarbeit in ihrer Gesamtheit als abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung zu beurteilen ist.<\/p>\n<p>Scheinselbstst\u00e4ndige sind als abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigte einzustufen, f\u00fcr die der Auftraggeber Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abf\u00fchren muss. Unter Umst\u00e4nden kann die scheinselbstst\u00e4ndige Person sogar weitergehende Arbeitnehmerrechte einfordern.<\/p>\n<div><strong>So sch\u00fctzt Global Business Recruiting Auftraggeber:<\/strong><span>\u00a0<\/span>Alle Subunternehmer werden auf Basis rechtssicherer Werkvertr\u00e4ge eingesetzt, die von Juristen erstellt werden. Die Vertragsstruktur stellt sicher, dass die tats\u00e4chliche Zusammenarbeit die Merkmale echter Selbstst\u00e4ndigkeit erf\u00fcllt \u2013 und keine Scheinselbstst\u00e4ndigkeit entsteht.<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/anfrage\/\">Jetzt unverbindlich anfragen \u2192<\/a><\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Artikel<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/arbeitnehmerueberlassung-vs-subunternehmen\/\">Arbeitnehmer\u00fcberlassung vs. Subunternehmen \u2013 Unterschiede und Abgrenzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/generalunternehmer-subunternehmer\/\">Generalunternehmer vs. Subunternehmer \u2013 Rechte und Pflichten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/a1-bescheinigung\/\">A1-Bescheinigung \u2013 Pflicht bei der Auslandsentsendung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/leistungen\/werkvertrage\/\">Unsere Leistung: Rechtssichere Werkvertr\u00e4ge<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/leistungen\/subunternehmer-vermittlung\/\">Unsere Leistung: Subunternehmer-Vermittlung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/article>\n<div><\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Auftraggeber, die Subunternehmer auf Werkvertragsbasis oder externe Dienstleister einsetzen, sollten eine sogenannte Scheinselbstst\u00e4ndigkeit unbedingt vermeiden. 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