{"id":9865,"date":"2026-03-12T02:01:34","date_gmt":"2026-03-12T02:01:34","guid":{"rendered":"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/die-schweisspositionen\/"},"modified":"2026-03-29T13:05:47","modified_gmt":"2026-03-29T13:05:47","slug":"werkvertrag-wirtschaftlichkeit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/werkvertrag-wirtschaftlichkeit\/","title":{"rendered":"Werkvertrag \u2013 wirtschaftlich statt nur Kostenstelle"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_custom\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ist ein<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/werkvertraege-richtig-abrechnen\/\">Werkvertrag<\/a><span>\u00a0<\/span>wirtschaftlich oder verursacht er nur weitere Kosten? Wir haben uns bereits dem Thema gewidmet, dass mit Werkvertr\u00e4gen Lohndumping betrieben wird. Ganz kalt betrachtet ist das bereits eine Antwort, doch die Frage geht sehr viel weiter.<\/p>\n<p>Lohndumping wird gew\u00f6hnlich mit Scheinwerkvertr\u00e4gen betrieben, sodass diese extreme Form der Kostensparnis nicht Bestandteil der Betrachtung in diesem Kapitel ist. Vielmehr soll hier davon abgestellt werden, dass Kapazit\u00e4ten, F\u00e4higkeiten und Wissen eingekauft werden. Diese m\u00fcssen entlohnt werden und hier stellt sich die Frage: Ist die Entlohnung eines Werkes g\u00fcnstiger als das Vorhalten der Kapazit\u00e4ten innerhalb des Betriebes in Form von mehr Personal und anderer Ressourcen?<\/p>\n<h2>Der Einkauf von Kapazit\u00e4ten<\/h2>\n<p>Der Werkvertrag ist ein Mittel, mit dem sich Fachkr\u00e4fte bei Bedarf nutzen lassen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen andere Kapazit\u00e4ten eingekauft werden. Dazu geh\u00f6rt mehr Personal, aber auch materielle Ressourcen. Bestellt ein Versandunternehmen einen Transporteur als Werkvertragsunternehmen, dann geh\u00f6ren regelm\u00e4\u00dfig Fahrer, also Personal und Transportfahrzeuge, also materielle Ressourcen, zum Vertrag.<\/p>\n<p>Solange Vertr\u00e4ge so einfach sind wie in diesem Beispiel, ergibt sich eine klare Abw\u00e4gung. Hat das Versandunternehmen gen\u00fcgend Transportaufgaben in einem gen\u00fcgend umgrenzten Bereich zu erledigen, dass es den Einsatz eigener Fahrer und eigener Fahrzeuge rechtfertigt? Das hei\u00dft im Klartext: W\u00fcrden Fahrer und Fahrzeuge ausgelastet sein oder w\u00fcrde teurer Leerstand vorliegen. Ist die Auslastung vollends gegeben, ist eine Vornahme der Transportleistung durch eigene Ressourcen zumindest potenziell g\u00fcnstiger oder zumindest finanziell der Bestellung eines anderen Unternehmens gleichzustellen. Dazu k\u00e4men dann aber noch Fragen der Absicherung, wie zum Beispiel durch Versicherungen oder auch rechtliche Fragen. All dies w\u00fcrde kein Problem f\u00fcr das Versandunternehmen sein, wenn es ein Transportunternehmen beauftragt.<\/p>\n<p>Hier l\u00e4sst sich bereits erkennen, dass bestimmte Aufgabengebiete mit mehr als nur personellen Kosten behaftet sind. Daher muss im Einzelfall gepr\u00fcft werden, was sich rechnet. Wenn jedoch die Auslieferung \u00fcber einen solch gro\u00dfen Raum geschieht, dass dies wirtschaftlich nur schwer erreicht werden kann, ist die Bestellung eines Werkvertragsunternehmens in Form eines Spediteurs keine Frage mehr. Hier ist dieser eindeutig versierter und vor allem g\u00fcnstiger. So oder so \u00e4hnlich sieht die Rechnung f\u00fcr alle Bereiche aus. Sobald ein Leerstand f\u00fcr das Personal oder Material regelm\u00e4\u00dfig vorliegt, rechnet sich das Bestellen eines Werkvertragsunternehmens.<\/p>\n<p>Bestellungen im Rahmen von Randaufgaben sind dabei nach diesem Grundsatz betrachtet kein Problem. F\u00fcr das Versandunternehmen ist die Kundenakquise und die Auswahl der Produkte das Kerngesch\u00e4ft. Die Auslieferung stellt eine Randaufgabe dar, die besser von Spezialisten in diesem Bereich bew\u00e4ltigt werden kann.<\/p>\n<h2>Werkvertrag innerhalb des Kerngesch\u00e4ftes<\/h2>\n<p>Innerhalb des Kerngesch\u00e4ftes ist jedoch der Stammbetrieb der Spezialist. Daher ist hier regelm\u00e4\u00dfig ein Werkvertrag weniger ein wirtschaftlicher Nutzen. Das Kerngesch\u00e4ft ist per Definition der Hauptaufgabenbereich des Unternehmens und es hat sich dabei als Spezialist positioniert. Kann es dann die speziellen Aufgaben nicht sehr gut ausf\u00fchren, dann ist das auch nicht das Kerngesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>Hiervon lassen sich jedoch auch wieder Ausnahmen machen: So kann der Versandh\u00e4ndler einen Webdesigner beauftragen, der die Kundenakquise mit einer entsprechend anspruchsvollen Webseite unterst\u00fctzt. Ist dies ein Teil des Kerngesch\u00e4ftes oder eine Randaufgabe? Hier kann man sich streiten. Theoretisch ist die Kundenakquise das Kerngesch\u00e4ft, die IT aber nur die Randaufgabe. Hier kann eher darauf abgestellt werden, wie umfangreich der IT-Bereich in der Kundenakquise eine Rolle spielt. Da es hier um das Design einer Webseite handelt und diese nicht immer wieder designed werden muss, kann dies als Randaufgabe angesehen werden.<\/p>\n<h2>Werkvertrag bei Kundenakquise<\/h2>\n<p>Wie aber sieht es mit der Bestellung eines Marketingunternehmens aus? Dieses hilft auch bei der Kundenakquise. Auch hier kann wieder darauf abgestellt werden, wie oft und wie lange das Marketingunternehmen seine Arbeit in diesem Bereich erbringt. Es l\u00e4sst sich argumentieren, inwiefern das Marketing eigentlich Hauptaufgabe des Versandunternehmens ist. Theoretisch hat es sich auf den Verkauf spezialisiert und jeder gute Marketer wei\u00df, dass Marketing und Versand nicht das Gleiche sind.<\/p>\n<p>Es ist also im Zweifelsfall eine Frage der Interpretation, ob ein Kernbereich des Gesch\u00e4ftes vorliegt oder nicht. Es ist mitunter auch n\u00f6tig, selbst im Kernbereich auf F\u00e4higkeiten zur\u00fcckzugreifen, die nicht Teil des Unternehmens sind, weil sie nur selten gebraucht werden und damit ein Leerstand in der restlichen Zeit entstehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Am Ende kommt es also mehr oder weniger darauf an, ob eine Randaufgabe oder ein Kernbereich der Arbeit vorliegt. In der Randaufgabe kann diese immer \u00fcbertragen werden, wenn man eigene Kr\u00e4fte zu viel Kapazit\u00e4t in diesem Bereich bedeuten w\u00fcrden. Dann kann dies auch dauerhaft geschehen.<\/p>\n<p>Im Kernbereich der unternehmerischen T\u00e4tigkeit ist diese Frage zwar im Grunde genommen gleich, die Antwort jedoch ungleich enger auszulegen. Das hei\u00dft, wann immer m\u00f6glich, sollten eigene Kr\u00e4fte die Aufgabe erledigen und nur Kapazit\u00e4ten eingekauft werden, wenn diese zeitlich begrenzt werden und einen so gro\u00dfen Leerlauf in ihrer Arbeit entstehen w\u00fcrden, wenn es sich um regul\u00e4re Mitarbeiter handeln w\u00fcrde.<\/p>\n<h2>Das Risiko im Werkvertrag<\/h2>\n<p>F\u00fchren Arbeitnehmer als Besch\u00e4ftigte des Hauptbetriebes eine Arbeit aus, ergeben sich damit viele Risiken. Geht es um die Wirtschaftlichkeit, ist es vor allem ein Risiko von Interesse und das ist die Frage, wie viel es am Ende kostet, ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer werden nach Zeit bezahlt. Ben\u00f6tigen sie mehr davon, um ein Werk zu erstellen, kostet dieses Werk auch entsprechend mehr. Ein Auftragnehmer im Werkvertrag wird f\u00fcr den Erfolg des Werkes bezahlt. Ben\u00f6tigt er mehr Arbeitszeit, dann ist das sein Risiko. An der Verg\u00fctung \u00e4ndert dies nichts.<\/p>\n<p>Dazu kommen weitere Risiken, die hier schon angesprochen wurden: Das sind das Risiko eines Leerlaufs mit teuren Personalkosten, das Risiko von Sch\u00e4den, die der Arbeitnehmer verursacht, das Risiko des Untergangs des Werkes und weitere Beispiele. All diese Risiken werden mit dem Werkvertrag ebenfalls auf den Auftragnehmer \u00fcbertragen.<\/p>\n<h2>Die Wirtschaftlichkeit im Werkvertrag<\/h2>\n<p>Eine der wichtigsten Pflichten aus dem Werkvertrag ist die Pflicht des Bestellers, den Werklohn zu entrichten. Der Werklohn ist nach der erfolgreichen Abnahme des Werkes f\u00e4llig. Das hei\u00dft: Nur wenn der Erfolg wie gew\u00fcnscht erreicht wird, fallen f\u00fcr den Auftraggeber Kosten an. Kein Erfolg, keine Kosten.<\/p>\n<p>Der Werklohn wird mit dem Vertrag festgelegt. Daher ist dem Auftraggeber von vorherein bekannt, wie viel er f\u00fcr die Erstellung des Werkes zahlen muss. Es kann jedoch zu Abweichungen kommen. Das ist zum Beispiel regelm\u00e4\u00dfig dann der Fall, wenn der Auftraggeber \u00c4nderungsw\u00fcnsche vorbringt. Der Auftragnehmer hat das Recht, eine Anpassung des Werklohns und dessen H\u00f6he vorzuschlagen.<\/p>\n<p>Andere Ausnahmen bestehen darin, dass Abschlagzahlungen geleistet oder der Werklohn nach der Teilfertigstellung des Werkes in Meilensteinen gezahlt wird. Aber auch das wird vorher vertraglich festgelegt und kann daher zeitlich wie auch in der H\u00f6he von Anfang an kalkuliert werden.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer hat im Werkvertrag die Pflicht, Vorarbeit zu leisten. Zuerst muss das Werk erstellt und dann vom Auftraggeber abgenommen werden. Das hei\u00dft, der Auftraggeber hat die M\u00f6glichkeit, die Arbeit zu beurteilen und M\u00e4ngel festzustellen, noch bevor er eine Zahlung leistet. Das erh\u00f6ht die Sicherheit f\u00fcr den Auftraggeber deutlich zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann auch bei sehr gro\u00dfen Projekten im Wert von mehreren Millionen Euro vom Werkunternehmer keine Zahlung des Werklohns vor der Abnahme verlangt werden. Davon wird jedoch regelm\u00e4\u00dfig durch vertragliche Absprachen, Abschlagzahlungen und der Entlohnung nach erledigten Teilen der Arbeit abgewichen. Dennoch ist die Gesetzeslage so, dass der Auftraggeber erheblich beg\u00fcnstigt wird. Selbst wenn er eine Zahlung im Rahmen von Vereinbarungen noch vor der Fertigstellung des gesamten Werkes leistet, kann er vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung fordern oder einen Druckzuschlag einbehalten, falls M\u00e4ngel erkannt wurden.<\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrung des Anspruchs auf den Werklohn oder die Behebung von M\u00e4ngeln beginnt regelm\u00e4\u00dfig mit der Abnahme des Werkes. Erfolgt keine Abnahme, weil zum Beispiel das Werk nicht wie erw\u00fcnscht erstellt wurde, verj\u00e4hren die sich ergebenden Anspr\u00fcche auch nicht.<\/p>\n<h2>Werkvertrag \u2013 die Mehrkosten<\/h2>\n<p>Mitunter k\u00f6nnen w\u00e4hrend der Erstellung eines Werkes Mehrkosten anfallen. Diese Mehrkosten sind jedoch von den Kosten zu unterscheiden, die durch eine \u00c4nderung an dem bestellten Werk anfallen. Hat der Auftraggeber die Beschreibung, die gew\u00fcnschte Leistung oder andere Merkmale des Werkes ge\u00e4ndert, muss er auch die Mehrkosten f\u00fcr die Erstellung des Werkes gem\u00e4\u00df der neuen Vorgaben zu tragen.<\/p>\n<p>Davon unabh\u00e4ngig ist hier jedoch die Frage von Belang, was mit den Mehrkosten geschieht, die ohne eine \u00c4nderung der Vorgaben entstehen. Hier bleibt festzustellen, dass aus der Sicht des Gesetzes und der Gerichte ein Spezialist einem Laien gegen\u00fcbersteht. Der Auftragnehmer wurde gerade aufgrund seiner Erfahrung, seines Fachwissens und seines K\u00f6nnens bestellt. Dementsprechend gilt er als Spezialist. Der Auftraggeber dagegen \u00fcbertr\u00e4gt eine Aufgabe, die er selbst nicht ausf\u00fchrt, f\u00fcr deren Ausf\u00fchrung er keine Erfahrung hat und er nicht absch\u00e4tzen kann, welche Kosten anfallen.<\/p>\n<p>Dementsprechend ist es die Aufgabe des Auftragnehmers, einen kostenlosen Kostenvoranschlag zu erstellen. Auf dessen Grundlage wird der Werklohn berechnet. Dieser ist dann vertraglich festgelegt und kann ohne einen besonderen Grund nicht ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Besondere Gr\u00fcnde, die eine \u00c4nderung des Werklohns gestatten, m\u00fcssen dabei f\u00fcr beide Seiten unvorhersehbar gewesen sein. Auch m\u00fcssen sie in ihrer Konsequenz so stark ausfallen, dass den Vertragsparteien das Festhalten an der urspr\u00fcnglichen Vereinbarung nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall k\u00f6nnen beide eine neue Verg\u00fctung vereinbaren, sie k\u00f6nnen den Vertrag beenden, ein Richter kann die H\u00f6he der Vereinbarung anpassen oder aber die Aufl\u00f6sung des Vertrages erlauben.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist also sehr gut gegen eine einseitige Erh\u00f6hung des Werklohns gesch\u00fctzt. Das gibt ihm eine deutliche Sicherheit in rechtlicher Hinsicht, aber auch in der Finanzplanung.<\/p>\n<h2>Der Auftragnehmer tr\u00e4gt die Verantwortung<\/h2>\n<p>Im Werkvertrag wird die erfolgreiche Erstellung des Werkes geschuldet, nicht die Arbeit daran. Es geht nicht um die Zeit, die Ressourcen oder welche Leistungen genau erbracht wurden. Einzig wichtig ist das Werk und dass es gem\u00e4\u00df der Beschreibung aus dem Vertrag erstellt wurde.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer handelt selbstst\u00e4ndig. Das entbindet den Auftraggeber von jeder Verantwortung. Das hei\u00dft, er muss die Werkvertragsarbeitnehmer nicht finden, anstellen, managen, anlernen oder entlohnen. All das ist die Verantwortung des Auftragnehmers.<\/p>\n<h2>Werkvertrag \u2013 das K\u00fcndigungsrecht<\/h2>\n<p>Der Auftraggeber ist auch im Hinblick auf die K\u00fcndigung des Werkvertrages im Vorteil. Er kann den Vertrag jederzeit ohne einen bestimmten Grund k\u00fcndigen. Damit bleibt es dem Auftraggeber \u00fcberlassen, zu bestimmen, ob und wie lange er mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer verf\u00fcgt zwar auch \u00fcber ein K\u00fcndigungsrecht, doch f\u00fcr ihn bedarf es daf\u00fcr eines besonderen Grundes. Damit ist es der Auftraggeber, der die Z\u00fcgel in der Hand h\u00e4lt, was wiederum die Planung, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht, deutlich erleichtert.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Bestellung eines Werkvertragsunternehmens lohnt sich, wenn eine Randt\u00e4tigkeit vorliegt und Ressourcen im Betrieb nur ungen\u00fcgend genutzt werden, um diese Aufgaben zu erledigen. Auch lohnt sich die Bestellung eines Werkvertragsunternehmens, wenn eine Kernaufgabe des Gesch\u00e4ftes vorliegt und damit bestimmte F\u00e4higkeiten und Wissen eingekauft wird, um diese Aufgabe zu bew\u00e4ltigen. Die eingekauften Kapazit\u00e4ten sind aber nur zeitweise von Bedeutung oder, wenn sie als feste Kapazit\u00e4ten vorhanden w\u00e4ren, w\u00fcrden lange Leerst\u00e4nde erfahren.<\/p>\n<p>Im Werkvertrag tr\u00e4gt der Auftragnehmer einen Gro\u00dfteil der Risiken. Er hat die Verantwortung f\u00fcr das Personal, er haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, er tr\u00e4gt das Risiko des Unterganges des Werkes und er wird nicht entlohnt, wenn das Werk nicht wie beschrieben erstellt wird.<\/p>\n<p>Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich neben der ausreichenden Nutzung der vorhandenen Ressourcen gerade aus der \u00dcbertragung der Risiken und der F\u00e4lligkeit des Werklohns erst nach der Abnahme des erfolgreich erstellten Werkes. Wird das Werk nicht wie gew\u00fcnscht erstellt, entf\u00e4llt die Entlohnung. Erh\u00f6ht sich der Aufwand, auch im Hinblick auf die Zeit, f\u00fcr die Erstellung des Werkes, ver\u00e4ndert sich der Werklohn nicht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus arbeitet der Auftragnehmer in eigener Verantwortung. Das entlastet die Arbeit des Bestellunternehmens. Zu guter Letzt verf\u00fcgt der Auftraggeber \u00fcber ein deutlich einfacheres K\u00fcndigungsrecht gegen\u00fcber dem Auftragnehmer, sodass er sich jederzeit von dem Vertrag l\u00f6sen kann, falls das aus seiner Sicht n\u00f6tig ist.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Werkvertrags<\/h2>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_small\"><\/div><div class=\"w-tabs style_default switch_click accordion type_togglable has_scrolling\" style=\"--sections-title-size:inherit\"><div class=\"w-tabs-sections titles-align_none icon_chevron cpos_right\"><div class=\"w-tabs-section\" id=\"k054\" itemscope itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><button class=\"w-tabs-section-header\" aria-controls=\"content-k054\" aria-expanded=\"false\"><div class=\"w-tabs-section-title\" itemprop=\"name\">Wann ist ein Werkvertrag wirtschaftlich sinnvoller als eine Festanstellung?<\/div><div class=\"w-tabs-section-control\"><\/div><\/button><div  class=\"w-tabs-section-content\" id=\"content-k054\" itemscope itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div class=\"w-tabs-section-content-h i-cf\" itemprop=\"text\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ein Werkvertrag lohnt sich, wenn die ben\u00f6tigte Kapazit\u00e4t oder F\u00e4higkeit nicht dauerhaft gebraucht wird, wenn die eigene Auslastung schwankt oder wenn die Aufgabe klar als Randt\u00e4tigkeit einzuordnen ist. Bei dauerhaftem Bedarf im Kerngesch\u00e4ft ist die Festanstellung in der Regel g\u00fcnstiger, da externe Werkl\u00f6hne typischerweise eine Risikopr\u00e4mie enthalten.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"w-tabs-section\" id=\"s116\" itemscope itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><button class=\"w-tabs-section-header\" aria-controls=\"content-s116\" aria-expanded=\"false\"><div class=\"w-tabs-section-title\" itemprop=\"name\">Wer tr\u00e4gt das Kostenrisiko, wenn ein Werkauftrag teurer wird als geplant?<\/div><div class=\"w-tabs-section-control\"><\/div><\/button><div  class=\"w-tabs-section-content\" id=\"content-s116\" itemscope itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div class=\"w-tabs-section-content-h i-cf\" itemprop=\"text\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Grunds\u00e4tzlich der Auftragnehmer. Er hat als Spezialist einen Kostenvoranschlag erstellt und schuldet das Werk zum vereinbarten Preis. Mehrkosten durch eigene Fehler oder Untersch\u00e4tzungen tr\u00e4gt er selbst. Nur wenn unvorhersehbare Umst\u00e4nde eintreten, die beide Parteien nicht absehen konnten, kann eine Anpassung des Werklohns verlangt werden.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"w-tabs-section\" id=\"r1fe\" itemscope itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><button class=\"w-tabs-section-header\" aria-controls=\"content-r1fe\" aria-expanded=\"false\"><div class=\"w-tabs-section-title\" itemprop=\"name\">Kann der Auftraggeber den Werkvertrag jederzeit k\u00fcndigen?<\/div><div class=\"w-tabs-section-control\"><\/div><\/button><div  class=\"w-tabs-section-content\" id=\"content-r1fe\" itemscope itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div class=\"w-tabs-section-content-h i-cf\" itemprop=\"text\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ja. Nach \u00a7 648 BGB kann der Besteller einen Werkvertrag jederzeit ohne Angabe von Gr\u00fcnden k\u00fcndigen. Er muss jedoch den vereinbarten Werklohn abz\u00fcglich der ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers zahlen. Das gibt dem Auftraggeber gro\u00dfe Flexibilit\u00e4t, sch\u00fctzt aber auch den Auftragnehmer vor einem vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctungsausfall.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"w-tabs-section\" id=\"p2c9\" itemscope itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><button class=\"w-tabs-section-header\" aria-controls=\"content-p2c9\" aria-expanded=\"false\"><div class=\"w-tabs-section-title\" itemprop=\"name\">Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag in der Praxis?<\/div><div class=\"w-tabs-section-control\"><\/div><\/button><div  class=\"w-tabs-section-content\" id=\"content-p2c9\" itemscope itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div class=\"w-tabs-section-content-h i-cf\" itemprop=\"text\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Im Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis \u2013 das fertige Werk. Im Dienstvertrag schuldet er nur die T\u00e4tigkeit, nicht das Ergebnis. Das hat erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen: Bei schlechtem Ergebnis ohne Werkvertrag kein Abzug, bei gutem Ergebnis mit Werkvertrag volle Zahlung. Mehr dazu:<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/reliableweb.de\/global-business-recruiting\/wissen\/dienstvertrag-vs-werkvertrag\/\">Dienstvertrag vs. Werkvertrag<\/a>.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"w-tabs-section\" id=\"j385\" itemscope itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><button class=\"w-tabs-section-header\" aria-controls=\"content-j385\" aria-expanded=\"false\"><div class=\"w-tabs-section-title\" itemprop=\"name\">Wann beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche im Werkvertrag?<\/div><div class=\"w-tabs-section-control\"><\/div><\/button><div  class=\"w-tabs-section-content\" id=\"content-j385\" itemscope itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div class=\"w-tabs-section-content-h i-cf\" itemprop=\"text\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Die Verj\u00e4hrung beginnt mit der Abnahme des Werkes. Bei Bauwerken betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist nach \u00a7 634a BGB f\u00fcnf Jahre, bei anderen Werken zwei Jahre. Wichtig: Verweigert der Auftraggeber die Abnahme zu Recht wegen wesentlicher M\u00e4ngel, beginnt die Verj\u00e4hrung nicht zu laufen.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ist ein\u00a0Werkvertrag\u00a0wirtschaftlich oder verursacht er nur weitere Kosten? Wir haben uns bereits dem Thema gewidmet, dass mit Werkvertr\u00e4gen Lohndumping betrieben wird. Ganz kalt betrachtet ist das bereits eine Antwort, doch die Frage geht sehr viel weiter. 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